Ich, Manuela Lunze (Heilpraktikerin für Psychotherapie, Psychodramaleiterin, Systemischer Coach), führe eine
Privatpraxis und verfüge nicht über eine Kassenärztliche Zulassung. Hier erfahren Sie mehr über Ihre Abrechnungsmöglichkeiten:
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung mit dem Psychodrama (Heilpraktikerin für Psychotherapie) wird von manchen privaten Krankenkassen und von manchen Zusatzver- sicherungen erstattet oder bezuschusst. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Von der Beihilfe wird sie beinahe immer erstattet. Wobei der prozentuale Erstattungsbeitrag in der Regel zwischen 40 – 100 % liegt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung vorab, in welchem Umfang Ihre Krankenkasse, private Zusatzversicherung bzw. Ihre Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie durchgeführt von einer Heilpraktikerin für Psychotherapie erstattet, da dies je nach Tarif und Krankenkasse variiert. Dort erfahren Sie auch, welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme beachtet werden müssen.
Gesetzlich Versicherte
Für Versicherte vieler gesetzlicher Krankenkassen besteht die Möglichkeit einer Abrechnung im „Kostenerstattungsverfahren“. Für die Genehmigung der Kostenerstattung ist dabei der Nachweis entscheidend, dass Sie in zumutbarer Zeit keinen Therapieplatz bei z. Bsp. bei einem Verhaltenstherapeuten mit Kassenzulassung in Ihrer Umgebung finden konnten.
Ausführliche Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier:
BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_neu
BPtK-Broschuere_Wege_zur_Psychotherapie_neu
Selbstzahler
Eine psychotherapeutische Behandlung mit dem Psychodrama für Sie als Selbstzahler ist in jedem Fall möglich. In diesem Fall stelle ich Ihnen direkt eine Privat-Rechnung deren Honorarsätze sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH) richten.
Paartherapie / Paarberatung
Kosten für paarberatende Sitzungen können weder über die gesetzlichen noch über die privaten Krankenkassen abgerechnet werden. Eine Sitzung dauert 60 Minuten und findet beinahe immer zeitgleich mit beiden Partnern statt. Bitte denken Sie daran, eine Trennung oder Scheidung ist immer viel teurer als jegliche Paartherapie / Paarberatung.
Coaching
Die Kosten für das Einzelcoaching können Sie in jedem Fall mit Ihrer Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob Ihr Arbeitgeber bereit ist, sich bei den Kosten für das Coaching zu beteiligen. Oftmals stimmt der Arbeitgeber zu, eine hundertprozentige Übernahme der Kosten für das Coaching zu übernehmen. In diesem Fall wird die Rechnung für Ihr Coaching an Ihren Arbeitgeber ausgestellt. Manchmal wird dann im Vorfeld ein Coaching-Vertrag mit dem Arbeitgeber abgeschlossen, der das Stundenkontingent, Inhalt, Ziele, etc. regelt.
Das Gruppencoaching läuft über den Arbeitgeber. Auch hier erfolgt ein Erstgespräch mit Auftragsklärung. Der Coaching-Vertrag regelt das Stundenkontingent, Teilnehmeranzahl, Veranstaltungsort und den Zeitrahmen.
Zahlungsmodalitäten
Generell gilt das Zahlungsziel bei Rechnungen 10 Tage. Es gibt eine Ausnahme: Nur die erste Sitzung muss bar bezahlt werden. Den bezahlten Rechnungsbetrag quittiere ich Ihnen am Ende der ersten Sitzung sofort.
Ausfallhonorar
Der Klient / Klientin verpflichtet sich, verbindlich vereinbarte Termine bei Verhinderung (z. Bsp. etwas durch Urlaub oder anderweitige Verpflichtungen) mindestens 1 Kalenderwoche (=7 Tage) im Voraus abzusagen. Dadurch soll es der Therapeutin ermöglicht werden, noch Anfragen anderer Klienten für den freigewordenen Termin berücksichtigen zu können. Bei kurzfristiger Absage bzw. Nichtwahrnehmen des Termins wird dem Klienten ansonsten von der Therapeutin ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Sitzungspreises in Rechnung gestellt, falls der Termin nicht für anderweitige Behandlungen, psychodramatische Settings verwendet werden konnte. Diese Regelung eines Ausfallhonorars ist im § 615 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgelegt.
Kündigt der Klient / Klientin / Teililnehmer / Coachee / Kunde das Vertragsverhältnis oder bleibt er einer oder mehreren Terminen / Sitzungen -aus Gründen, die der Heilpraktiker für Psychotherapie nicht zu vertreten hat- fern, so ist die Sitzung / Termin / die Seminargebühr trotzdem zu 100 % fällig!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig für die Privatpraxis für Psychotherapie (Einzel- und Gruppentherapie sowie Paartherapie), Coaching und alle Trainings im Bereich der Personalentwicklung und der Personalberatung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Heilpraktiker für Psychotherapie und Klient als Behandlungs- vertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB. (Soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.)
- Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers für Psychotherapie, annimmt und sich an den Heilpraktiker für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
- Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Auch wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. Oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
2. Inhalt des Behandlungsvertrages
- Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Klienten anwendet.
- Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.
- Wie immer in einem psychologischen Setting, ist ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten nicht garantiert.
- Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) vornehmen. Er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
- Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Heilpraktiker für Psychotherapien nicht gestattet.
- Die Abgabe oder die Empfehlung von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Heilpraktiker für Psychotherapie gestattet.
3. Mitwirkung des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet, aber wünschenswert. Diese trägt maßgeblich zum „Erfolg“ der Therapie bei. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden. Auch wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Beratungsinhalte verneint, oder erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßmaßnahmen verhindert.
4. Honorierung des Heilpraktiker für Psychotherapie
- Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Die Honorare werden individuell zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und dem Klienten vereinbart. Alle anderen Gebührenordnungen oder Verzeichnisse gelten nicht.
- Die Honorare können vor jeder Behandlung vom Klienten bar gegen Erhalt einer Quittung bezahlt werden oder nach Absprache auch überwiesen werden nach Erhalt der Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage.
- Kündigt der Teilnehmer / Klient / Coachee / Kunde das Vertragsverhältnis oder bleibt er einer oder mehreren Terminen / Sitzungen -aus Gründen, die der Heilpraktiker für Psychotherapie nicht zu vertreten hat- fern, so ist die Sitzung / Termin / die Seminargebühr trotzdem zu 100 % fällig!
- Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Heilpraktiker für Psychotherapien nicht gestattet.
- Die Abgabe oder die Empfehlung von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Heilpraktiker für Psychotherapie gestattet.
5. Honorareerstattung durch Dritte
- Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
- Soweit der Heilpraktiker für Psychotherapie den Klienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1. Der Umfang der Heilpraktiker für Psychotherapieleistungen ist nicht auf erstattungsfähige Leistungen beschränkt.
- Der Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte (Datenschutz, Schweigepflicht). Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
6. Vertraulichkeit der Behandlung
- Der Heilpraktiker für Psychotherapie behandelt die Klientendaten vertraulich. Er erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.
- Absatz 1. ist ausgeschlossen, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist. Beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen. Oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte. Nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familien-angehörige. Absatz 1. ist ferner nichtig, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
- Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte/Patientenakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu. Er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.
- Sofern der Klient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker für Psychotherapie kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.
7. Rechnungsstellung
- Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Klient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung.
- Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Klienten sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und gegebenenfalls die Diagnosestellung.
- Wünscht der Klient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, teilt er dem Heilpraktiker für Psychotherapie dies entsprechend mit.
8. Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, ist damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert.
Terminvereinbarung
Für eine Terminvereinbarung rufen Sie mich einfach an oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – ich rufe Sie umgehend zurück.
Gerne können Sie auch eine Nachricht auf dem Kontaktformular auf dieser Webseite hinterlegen. Dieses wird mich umgehend per Mail erreichen. Des Weiteren können Sie mir auch eine SMS oder WhatsApp senden. Diese werde ich zeitnah beantworten.
Ablauf
Nach erfolgreicher Terminvereinbarung erfolgt in der Praxis ein ausführlich- es Erstgespräch um Ihren momentanen körperlichen und seelischen Zu- stand zu ermitteln. Die Anamnese und eine Auftragsklärung wird in dieser und übernächsten Sitzung gemacht.
Kostenübernahme
Bekommen Sie Heilpraktiker für Psychotherapiekosten von Ihrer privaten Zusatzversicherung oder von der Beihilfe erstattet, erkundigen Sie sich bitte vorab über die Modalitäten.